StartseiteAuto und VerkehrBarfuß am Steuer, Füße hoch und das Gummiboot auf dem Dach / Was im Sommer beim Autofahren erlaubt ist

Barfuß am Steuer, Füße hoch und das Gummiboot auf dem Dach / Was im Sommer beim Autofahren erlaubt ist

München (ots) – Ein gängiges Bild beim Blick in viele Autos auf dem Weg in den Urlaub: Die Füße des Beifahrers liegen bequem auf dem Armaturenbrett. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben. Das hat der ADAC in einem aktuellen Crash-Versuch erneut bestätigt. Dafür wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich deutlich, dass der Airbag, der im Armaturenbrett verbaut ist, die Insassen nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. So kann diese Sitzposition zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Auch wenn es bequem sein mag, rät der ADAC die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.

Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen immer wieder. Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops ist nicht verboten, es droht kein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

Wenn auf dem Weg zum See die Luftmatratze oder das Schlauchboot nicht ins Auto passt, genügt es nicht, diese von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Auch auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger oder im Kofferraum. Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7849/4648340
OTS: ADAC

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