StartseiteSportSchülersprachreisen: Was ändert sich nach dem Brexit? / Das müssen Eltern und Schüler jetzt wissen

Schülersprachreisen: Was ändert sich nach dem Brexit? / Das müssen Eltern und Schüler jetzt wissen

Bremen (ots) – Großbritannien hat die EU verlassen, der Brexit ist Realität. Das
verunsichert viele Kunden, die eine Schülersprachreise nach England gebucht
haben oder buchen möchten. Fachverbände und Reiseveranstalter erhalten derzeit
vermehrt Fragen zu Einreisebestimmungen und anderen Themen. Hier sind die 5
wichtigsten Antworten auf einen Blick:

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Die Einreisebestimmungen haben sich aktuell nicht verändert, bis Ende 2020
bleibt alles wie bislang. „Die Sprachschüler können weiterhin mit dem
Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass einreisen“, erklärt Peter
Schuto, Vorsitzender des Fachverbandes Deutscher Sprachreise-Veranstalter
(FDSV). Das gilt für Staatsbürger aller EU-Länder sowie Reisende aus
Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. Auch bei den Grenzkontrollen
ändert sich nichts, denn in England hat es immer Grenzkontrollen gegeben. Grund:
Das Land ist nie dem Schengener Abkommen beigetreten.

Werden die Reisen wie geplant stattfinden?

„Wir geben eine Durchführungsgarantie für alle unsere Sprachreisen nach England.
Sie werden wie ausgeschrieben stattfinden“, versichert Kristina Oehler von
offaehrte sprachreisen. Selbst bei einer Anreise per Flugzeug müssen sich
Urlauber keine Gedanken machen, die Sommerflugpläne der Airlines für 2020 stehen
fest und werden beibehalten. ruf Jugendreisen gibt für seine Reisen nach England
ebenfalls eine Durchführungsgarantie.

Welche Stimmung erwartet Touristen auf der Insel?

„Unsere Partner vor Ort begrüßen es, dass die Hängepartie vorbei ist. Sie freuen
sich auf die Sprachschüler aus Deutschland. Insgesamt herrscht Business as
usual,“, beschreibt Kristina Oehler die Situation in den offaehrte
Destinationen. Das Unternehmen veranstaltet seit über 30 Jahren
Schülersprachreisen nach England, hat dort eigene Sprachschulen und arbeitet mit
vielen Einheimischen zusammen.

Ist eine Auslands-Krankenversicherung nötig?

Mit der Versichertenkarte werden gesetzlich Versicherte bis zum Jahresende
weiterhin behandelt. Mehr Sicherheit bietet eine zusätzliche
Auslands-Krankenversicherung. „Idealerweise schließt man ein
Rund-um-Sorglos-Paket ab. Dabei sollte man darauf achten, dass die Angebote auf
die jugendlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und es zum Beispiel ermöglichen,
eine Reise zu stornieren, falls es mit einer schulischen Prüfung nicht klappt“,
empfiehlt Verbandsexperte Peter Schuto.

Welche Alternativen gibt es zu England?

Very british ist es auch auf Malta. In der ehemaligen britischen Kolonie ist
Englisch eine der beiden Landessprachen. Gleichzeitig begeistert die Insel mit
mediterranem Flair und angesagtem Lifestyle. „Malta ist bei jugendlichen Kunden
sehr beliebt und erlebt einen regelrechten Boom“, berichtet Kristina Oehler. Und
bei ruf Jugendreisen zählt die Sprachreise nach New York seit Jahren zu den
Bestsellern. Auch dort lässt sich das Erlernte direkt im Alltag anwenden.

Weitere Details gibt es auf der Website des FDSV, unter www.offaehrte.de oder
www.ruf.de

Pressekontakt:

offaehrte sprachreisen GmbH & Co. KG
Kristina Oehler
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@offaehrte.de
Telefon: +49 (0) 521 9627 607

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/128509/4524233
OTS: offaehrte sprachreisen

Original-Content von: offaehrte sprachreisen, übermittelt durch news aktuell

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