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Willkür beim Bayerischen Landtag

Am 03. Juli 2014 wurde mein sehr spektakulärer Fall im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages in München behandelt, weil ich damals im Jahre 2003 beinahe zu Tode gekommen wäre, und auch beinahe am linken Auge erblindet wäre wegen der, “ vorsätzlich verweigerten Deckungszusage meiner damaligen Privaten Krankenversicherung für meinen damaligen dringend medizinisch notwendigen stationären Klinikaufenthalt. “ https://www.youtube.com/watch?v=GDrWwUC-qrA

Mein damaliges spektakuläres lebensbedrohliches Erlebnis, dass  leider bis dato heute noch nicht mal ansatzweise wirklich ernsthaft tatkräftig aufgearbeitet wurde, weder durch die damaligen willkürlichen Vorgehensweisen bei der Justiz, weder bei der Staatsanwaltschaft in Deggendorf, weder im Bayerischen Justizministerium in München, noch bei meiner damaligen berechtigten Petition meines Justizskandals im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration im Bayerischen Landtag in München. https://www.prnews24.com/397082/behoerdenwillkuer-kostete-mir-persoenlich-meine-existenz/ erklärt die willkürlichen Vorgehensweisen bei der damaligen Bayerischen Justiz, die mir durch die vorsätzlichen willkürlichen rigorosen skandalösen schikanösen Menschenrechtsverletzenden ohne Rücksicht auf Verluste betriebenen Vorgehensweisen meine komplette Existenz vernichtet hatten, und Niemand der vorsätzlichen Verursacher*innen braucht dafür wirklich ernsthaft tatkräftig die Verantwortung übernehmen, dass ist mir als “ schwersterkrankter bettelarmer sehr engagierten Deutscher Bundesbürger völlig unbegreiflich, dass ich in dem immer so hoch gepriesenen, und auch in dem sogenannten Rechtsstaat Deutschlands kein rechtliches Gehör bekommen hatte, obwohl es der Artikel 103 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes es zwingend für alle Richter*innen Deutschlands vorschreibt, hatten es die Richter*innen Bayerns bei meinem damaligen für mich persönlich so sehr stark existenziell wichtigen Schadensersatzprozess vorsätzlich ignoriert, auch vorsätzlich nicht gewürdigt, noch angewendet gehabt“? Diese damaligen willkürlichen Vorgehensweisen bei der Bayerischen Justiz war Rechtsbeugung, der Straftatbestand StGB § 339 war vollends erfüllt.

Am Donnerstag, den 08. Oktober 2026 hatte ich mitlerweilen bisher bereits schon zum X – ten Male den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Markus Söder in der Bayerischen Staatskanzlei in München recht herzlich, und auch inständig darum gebeten, meinen Justizskandal endlich mal aufzuarbeiten, dass ich endlich mal als schwersterkrankter bettelarmer sehr engagierter Deutscher Bundesbürger zur Ruhe kommen kann, nicht dass mir der von der damaligen willkürlich arbeitenden Bayerischen Justiz verursachte ständige Stress, und auch meine dadurch entstandene sehr hohe Verschuldung, wegen den damaligen vorsätzlichen rechtsbeugerischen Vorgehensweisen bei der Bayerischen Justiz, jetzt demnächst doch noch meine Leben kosten könnte?

Pressekontakt:

Horst Glanzer

E-Mail: gesetzesinitiatorglanzer@t-online.de
Telefon: +49 175 8823 786

Bildrechte / Copyright: © Horst Glanzer

Kurzzusammenfassung:

Horst Glanzer erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bayerische Justiz und fordert seit mehr als zwei Jahrzehnten eine umfassende Aufarbeitung seines Falls. Ausgangspunkt ist eine nach seinen Angaben im Jahr 2003 verweigerte Kostenübernahme durch seine damalige private Krankenversicherung für einen dringend notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt, die ihn beinahe das Leben und das Sehvermögen seines linken Auges gekostet habe. Obwohl seine Petition am 3. Juli 2014 im zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags behandelt wurde, sieht Glanzer seine Beschwerden bis heute nicht angemessen aufgearbeitet. Am 8. Oktober 2026 wandte er sich erneut an Ministerpräsident Markus Söder und forderte eine rechtsstaatliche Überprüfung der damaligen Vorgänge.

Originalinhalt von Horst Glanzer, veröffentlicht unter dem Titel „Willkür beim Bayerischen Landtag„, übermittelt durch Prnews24.com

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