Phantomfalle

Pressemitteilung Phantomfalle

Die Phantomfalle bei der Betriebsprüfung

Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen Essen - Ein wichtiges Thema, in dem viel Sprengstoff steckt, ist der Phantomlohn. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass sich hinter diesem etwas sperrigen Begriff die Herausforderung versteckt, beim Berechnen von Steuern und Abgaben zwischen gezahltem und geschuldetem Lohn zu unterscheiden.

Denn:

-die abzuführenden Steuern ergeben sich nur aus dem Geld, das dem Mitarbeiter tatsächlich zufließt,

-die abzuführenden Beiträge zur Sozialversicherung jedoch ergeben sich aus dem Geld, das ihm aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen grundsätzlich zusteht. Und zwar selbst dann, wenn er diesen Betrag gar nicht voll erhält. Dann muss der Arbeitgeber die Soziala

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