StartseiteGesundheit / MedizinLivinguard PRO MASK erfüllt die Voraussetzungen als CPA-Atemschutzmaske und ist damit im Rahmen der geltenden Vorschriften als Maske "vergleichbar" mit FFP2-Masken

Livinguard PRO MASK erfüllt die Voraussetzungen als CPA-Atemschutzmaske und ist damit im Rahmen der geltenden Vorschriften als Maske „vergleichbar“ mit FFP2-Masken

Zug, SCHWEIZ (ots) – Die gültige Covid-19-Arbeitsschutzverordnung gestattet sogenannte Corona Pandemie Atemschutzmaske (CPA) zum Schutz vor dem Virus. Die Livinguard PRO MASK entspricht daher den aktuellen Corona-Vorgaben und kann weiterhin im Einzelhandel und im Nahverkehr getragen werden.

Im Zuge der Beratungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Bundestag am Mittwoch (21.04.2021) eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bestätigt. Dieses wurde unter anderem um einen neuen § 28 b ergänzt. Grundsätzlich sieht das neue Infektionsschutzgesetz an einigen Stellen das verpflichtende Tragen von Atemschutzmasken oder medizinische Gesichtsmasken vor („FFP2 oder vergleichbar“). Im Rahmen der Auslegung dessen, was der Gesetzgeber als „FFP2 oder vergleichbar“ als zulässig erachtet, ergibt sich unter Rückgriff auf die Anlage zu der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung, dass auch Corona Pandemie Atemschutzmaske (CPA) gestattet sind.

Die Livinguard PRO MASK wurde durch entsprechende Tests bereits im März 2020 durch den TÜV Nord als Corona Pandemie Atemschutzmaske (CPA) getestet und ist auch als medizinische Gesichtsmaske (EN 14683: 2019, Typ I) zertifiziert. Sie ist für den Eigen- und Fremdschutz konzipiert und erfüllt die geltenden Sicherheitsanforderungen. Die Livinguard PRO MASK entspricht daher den aktuellen Corona-Vorgaben und kann weiterhin dort zum Einsatz kommen, wo der Anwendungsbereich des neuen § 28 b Infektionsschutzgesetz das Tragen von Masken vorsieht, beispielsweise im Einzelhandel und im Nahverkehr.

Zum Hintergrund: CPA-Masken

CPA-Masken sind Aerosol und Viren filtrierende Atemschutzmasken, allerdings in aller Regel ohne ein CE- bzw. EN 149-Zeichen. Sie dürfen basierend auf § 9 der „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ (kurz: MedBVSV) mit einer „behördlichen Bestätigung“ aufgrund der Pandemielage ausgewählt und genutzt werden.

Bereits im Frühjahr 2020 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit den Ländern aufgrund der damaligen Mangelsituation empfohlen, auch Atemschutzmasken für verkehrsfähig zu erachten, wenn diese nicht vollständig dem europäischen Recht, aber einem verkürzten Prüfgrundsatz entsprechen. Dieser Prüfgrundsatz ist auf Grundlage der für Atemschutzmasken einschlägigen europäischen Norm EN 149 von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der DEKRA Ende März 2020 entwickelt worden und weiterhin gültig.

Neben ihrer Konformität mit der vorgegebenen Norm bietet die Livinguard PRO MASK durch eine mindestens 95-prozentige Filterleistung, eine enge Passform und ihre selbstdesinfizierende Funktion einen effektiveren Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) als viele andere Maskentypen. Die Livinguard PRO MASK kann bis zu 210-mal genutzt werden und muss lediglich einmalwöchentlich mit kaltem Wasser gespült werden. Damit ist sie eine effiziente, kostengünstige und umweltschonende Alternative zu Einwegmasken oder herkömmlichen FFP2-Masken. Gleichzeitig erlaubt die Livinguard PRO MASK eine vergleichsweise lange Tragedauer von täglich bis zu acht Stunden.

Verfügbarkeit von Livinguard-Masken

Die Livinguard PRO MASK und weitere Produkte, die mit der Livinguard-Technologie behandelt wurden, sind bei shopde.livinguard.com, bei Amazon, im ausgewählten Einzelhandel und bei weiteren Online-Partnern erhältlich.

Über Livinguard

AGLivinguard ist eine innovative und umweltfreundliche Hygienetechnologie-Plattform mit Sitz in Zug,Schweiz. Als erstes Unternehmen der Welt, das Textilien und andere Materialien mitselbstdesinfizierenden Eigenschaften ausstattet, lizenziert es seine patentierten Technologien anUnternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit dem Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefindenvon Endkunden zu verbessern. Die Livinguard AG ist in der Schweiz, Deutschland, USA, Singapur, Japan,Indien und Südafrika tätig.

Weitere Informationen auf livinguard.com.

Pressekontakt:

Alina Rosenbauer
Weber Shandwick
arosenbauer@webershandwick.com
+49 221 94991861

Original-Content von: Livinguard AG, übermittelt durch news aktuell

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